Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) –
Werkstattleistungen

Hamburg Bikes PSR GmbH

Sitz (Geschäftsanschrift): Kuhnsweg 12, 22303 Hamburg

          Werkstatt/Filiale: Bramfelder Chaussee 228, 22177 Hamburg

Geschäftsführer: Robert Arnold

Handelsregister: HRB 189228, Amtsgericht Hamburg

Telefon: 04053005976

E-Mail: service@hamburgbikes.de

1) Geltungsbereich, Begriffe

1. Diese AGB gelten für alle Reparatur-, Wartungs-, Montage- und sonstigen Werkstattleistungen an Fahrrädern, E-Bikes/Pedelecs und Zubehör („Werkleistungen“) zwischen der Hamburg Bikes PSR GmbH („Werkstatt“) und dem Kunden.

2. Kunden im Sinne dieser AGB sind Verbraucher (§ 13 BGB) und Unternehmer (§ 14 BGB).

3. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn die Werkstatt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt.

2) Vertragsschluss / Auftragserteilung

1. Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde einen Werkstattauftrag erteilt (mündlich, schriftlich oder in Textform) und die Werkstatt diesen annimmt, spätestens mit Beginn der Arbeiten.

2. Der Kunde soll die auszuführenden Leistungen möglichst genau beschreiben.

3. Die Werkstatt ist berechtigt, Arbeiten zu verweigern, wenn Sicherheits- oder Rechtsgründe entgegenstehen.

3) Leistungsumfang, Fremdteile, sicherheitsrelevante Hinweise

1. Die Werkstatt führt die vereinbarten Arbeiten nach den anerkannten Regeln der Technik aus.

2. Verwendet die Werkstatt Teile, die der Kunde anliefert, übernimmt die Werkstatt keine Gewähr für deren Eignung oder Qualität. Mehraufwand durch nicht passende oder defekte Teile wird gesondert berechnet.

3. Bei sicherheitsrelevanten Mängeln, insbesondere an Bremsen, Lenker, Gabel, Rahmen oder Antrieb, darf die Werkstatt dem Kunden eine Inbetriebnahme ohne Behebung aus Sicherheitsgründen untersagen bzw. das Fahrrad nur nach ausdrücklicher Bestätigung des Kunden herausgeben.

4) Kostenvoranschlag, Mehrleistungen

1. Kostenvoranschläge sind – sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart – unverbindlich.

2. Ergibt sich während der Arbeit, dass zusätzliche Maßnahmen erforderlich sind, informiert die Werkstatt den Kunden, soweit zumutbar, vor Ausführung.

3. Kann der Kunde nicht zeitnah erreicht werden und ist die Maßnahme zur Schadensvermeidung oder Verkehrssicherheit notwendig, darf die Werkstatt sie durchführen.

4. Diagnose- und Fehlersucheleistungen werden – sofern nicht anders vereinbart – nach Aufwand berechnet.

5) Termine, Fertigstellung, Annahme / Abnahme

1. Genannte Fertigstellungstermine sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich zugesagt.

2. Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrrad nach Mitteilung der Fertigstellung zeitnah abzuholen und bei Übergabe zu prüfen.

3. Mit Abholung gilt die Werkleistung als abgenommen, sofern nicht sofort offensichtliche Mängel gerügt werden.

6) Preise, Zahlung, Zurückbehaltungsrecht

1. Es gelten die bei Auftragserteilung vereinbarten Preise bzw. die zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültige Preisliste oder die gültigen Stundensätze.

2. Die Vergütung ist bei Abholung sofort fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.

3. Die Werkstatt kann die Herausgabe des Fahrrads bis zur vollständigen Zahlung verweigern.

7) Unternehmerpfandrecht / Sicherung

1. Der Werkstatt steht für Forderungen aus dem Auftrag ein gesetzliches Pfandrecht an dem zur Reparatur überlassenen Fahrrad und den mit übergebenen Gegenständen zu, soweit diese in ihren Besitz gelangt sind.

8) Standgeld / Aufbewahrung / Nichtabholung

1. Ab 7 Kalendertagen nach Fertigstellungsmitteilung kann die Werkstatt ein angemessenes Stand- oder Aufbewahrungsentgelt berechnen. Die konkrete Höhe richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste oder dem Aushang in der Werkstatt.

2. Holt der Kunde das Fahrrad trotz Mahnung und Fristsetzung nicht ab, kann die Werkstatt nach den gesetzlichen Vorschriften zur Durchsetzung offener Forderungen verwerten lassen bzw. verwerten.

3. Die Werkstatt ist berechtigt, das Fahrrad zum Zwecke der Aufbewahrung umzustellen.

9) Probefahrten, Funktionsprüfungen

1. Die Werkstatt darf nach Durchführung der Arbeiten Probefahrten und Funktionsprüfungen in angemessenem Umfang durchführen, soweit dies zur Qualitätssicherung erforderlich ist.

10) Gewährleistung (Mängelrechte)

1. Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte des Werkvertragsrechts.

2. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt bei Werkleistungen an beweglichen Sachen grundsätzlich zwei Jahre ab Abnahme.

3. Für vom Kunden beigestellte Teile besteht keine Gewährleistung der Werkstatt.

11) Haftung

1. Die Werkstatt haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Werkstatt nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; in diesem Fall ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.

3. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Folgeschäden ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

4. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

12) Haftung für Zubehör / Gegenstände am Fahrrad

1. Der Kunde wird gebeten, bewegliche Gegenstände, insbesondere Taschen, Displays, Akkus, Schlüssel, Bordcomputer, Helm, Licht oder Trinkflaschen, vor Abgabe zu entfernen, soweit diese nicht zur Diagnose erforderlich sind.

2. Für nicht entfernte Gegenstände haftet die Werkstatt nur nach Maßgabe von Ziffer 11.

13) E-Bike / Pedelec: Akku, Elektronik, Wasser- oder Sturzschäden

1. Arbeiten an E-Bike-Systemen erfolgen nach Herstellerangaben; Software-Updates können erforderlich sein.

2. Für Vorschäden durch Wasser, Sturz, unsachgemäße Ladung, Fremdeingriffe oder nicht fachgerechte Umbauten übernimmt die Werkstatt keine Haftung. Daraus resultierender Diagnose- oder Mehraufwand wird berechnet.

14) Widerrufsrecht für Verbraucher (nur Fernabsatz / außerhalb von Geschäftsräumen)

1. Ein Widerrufsrecht besteht regelmäßig nicht bei Verträgen, die in den Geschäftsräumen der Werkstatt geschlossen werden.

2. Wird der Vertrag mit einem Verbraucher außerhalb der Geschäftsräume oder im Fernabsatz, etwa per Telefon oder E-Mail, geschlossen, kann ein gesetzliches Widerrufsrecht bestehen.

3. Das Widerrufsrecht kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen erlöschen, wenn die Werkstatt die Dienstleistung vollständig erbracht hat und der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt hat, dass vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung begonnen wird.

15) Datenschutz

1. Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung und im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften verarbeitet. Weitere Informationen zum Datenschutz stellt die Werkstatt in einer gesonderten Datenschutzerklärung bereit.

16) Schlussbestimmungen

1. Es gilt deutsches Recht. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt.

2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – Gerichtsstand Hamburg.

3. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Dokuments ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: 02.03.2026